Cafe Royal Kulturstiftung

Die Cafe Royal Kulturstiftung wurde am 28.11.2007 von der Justizbehörde Hamburg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt. Die Träger dieser privaten Stiftung möchten nicht ihren Namen, sondern den Zweck der Stiftung in den Vordergrund stellen. Die Stiftung fördert künstlerische Projekte aller Kategorien und Genres von Menschen, die mit erstem Wohnsitz in Hamburg gemeldet sind.